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Übernahme der Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertageseinrichtung


Kostenübernahme für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen

Leistungsbeschreibung


Die Teilnahmebeiträge für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder und der Kindertagespflege können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist. Für die Feststellung der zumutbaren Belastung gelten die sozialhilferechtlichen Vorschriften.

Diese Aufgabe wird im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Landkreis Osnabrück und Stadt über die Wahrnehmung der Aufgaben der Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen von der Stadt Georgsmarienhütte wahrgenommen.

Mit dem nachfolgenden Formular-Assistenten können Sie die Kostenübernahme online beantragen. Beachten Sie bitte, dass Sie für die Abrechnung der Einrichtungskosten die Anlage 1 von der Kindertageseinrichtung ausgefüllt einreichen müssen. Die ausgefüllte Anlage können Sie entweder im Formular-Assistenten als Anlage oder nachträglich zum digitalen Antrag im Portal hochladen. 

Amt/Fachbereich


Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend

Kontakt

  • Abteilung für Soziales und Jugend