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Kindertagespflege -Beantragung und Vermittlung-


Beantragung und Vermittlung der Kindertagespflege

Leistungsbeschreibung

Formen der öffentlichen Kindertagesbetreuung sind

  • Kindertageseinrichtungen (Krippengruppen, Kindergartengruppen, Hortgruppen, altersübergreifende Gruppen)
  • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren und schulpflichtige Kinder)

Kindertagesstätten sind Tageseinrichtungen, in denen sich Kinder aufhalten, die regelmäßig, mindestens aber 10 Stunden in der Woche betreut werden. Kindertagesstätten bieten eine gruppenbezogene Betreuungsform an.

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Die Kinder werden einer geeigneten Tagespflegeperson in deren oder im Haushalt der Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegepersonen, sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Spezielle Hinweise

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.
Dort erhalten Interessierte auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen , sowie Informationen zum Anmeldeverfahren.

Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Georgsmarienhütte

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Für den  nachfolgenden Beantragungsprozess halten Sie bitte folgende Unterlagen zum Hochladen bereit:

1. Kindertagespflege für Kinder zwischen dem 1. und 3. Lebensjahr

  • Steuerbescheid für das Jahr, das zwei Jahre vor Beginn der Kindertagespflege liegt bzw. aktuellen Leistungsbescheid (Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz)
  • ggf. bereits mit der Tagespflegeperson vereinbarte Betreuungszeiten (Anlage 2)


2. Kindertagespflege für Kinder ab dem 3. Lebensjahr

  • Steuerbescheid für das Jahr, das zwei Jahre vor Beginn der Kindertagespflege liegt bzw. aktuellen Leistungsbescheid (Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz)
  • ggf. bereits mit der Tagespflegeperson vereinbarte Betreuungszeiten (Anlage 2)
  • Beschäftigungsnachweis der Eltern (Anlage 3a und 3b)
  • Bescheinigung des Kindergartens oder der Schule (Anlage 4 oder 5)


3. Kindertagespflege für Kinder vor dem 1. Lebensjahr

  • Steuerbescheid für das Jahr, das zwei Jahre vor Beginn der Kindertagespflege liegt bzw. aktuellen Leistungsbescheid (Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Leistungen nach SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz)
  • ggf. bereits mit der Tagespflegeperson vereinbarte Betreuungszeiten (Anlage 2)
  • Beschäftigungsnachweis der Eltern (Anlage 3a und 3b)

Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern festgesetzt und können daher variieren.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Fachbreich III, Familien- und Kinderservicebüro

Text überprüft durch das Niedersächsische Kultusministerium; aktualisiert am 11.07.2012

Spezielle Hinweise
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