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Anmeldung/Abrechnung jugendpflegerischer Maßnahmen
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Leistungsbeschreibung
Anmeldung/Abrechnung jugendpflegerischer Maßnahmen nach den
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Georgsmarienhütte
Gefördert werden Wandern, Fahrten, Lager im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten im In- und Ausland, Internationale Begegnungen im In- und Ausland, Lehrgänge zur außerschulischen Jugendbildung, Einrichtungsgegenstände, technische Geräte und Material für die Jugendarbeit, Projekte. Die jugendpflegerischen Maßnahmen sind von qualifizierten Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen durchzuführen. Eine angemessene Eigenleistung des Vereins muss erbracht werden. Die Zuschüsse dienen dazu, den Eigenanteil der Teilnehmer/innen gering zu halten. Um die ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Jugend in der Stadt zu unterstützen gewährt die Stadt Georgsmarienhütte den Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendrings Georgsmarienhütte als Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit jährlich einen Betrag von 3,00 € für jedes eingetragene Mitglied bis zum Alter von 26 Jahren.
Der Arbeitskreis "Finanzausschuss" des Stadtjugendrings entscheidet über die Vergabe der städtischen Finanzmittel nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Die vorliegenden Anträge werden inhaltlich diskutiert und beraten und bewilligt oder abgelehnt. Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Stadtverwaltung, Abteilung Soziales und Jugend.
Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Georgsmarienhütte
Gefördert werden Wandern, Fahrten, Lager im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten im In- und Ausland, Internationale Begegnungen im In- und Ausland, Lehrgänge zur außerschulischen Jugendbildung, Einrichtungsgegenstände, technische Geräte und Material für die Jugendarbeit, Projekte. Die jugendpflegerischen Maßnahmen sind von qualifizierten Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen durchzuführen. Eine angemessene Eigenleistung des Vereins muss erbracht werden. Die Zuschüsse dienen dazu, den Eigenanteil der Teilnehmer/innen gering zu halten. Um die ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Jugend in der Stadt zu unterstützen gewährt die Stadt Georgsmarienhütte den Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendrings Georgsmarienhütte als Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit jährlich einen Betrag von 3,00 € für jedes eingetragene Mitglied bis zum Alter von 26 Jahren.
Der Arbeitskreis "Finanzausschuss" des Stadtjugendrings entscheidet über die Vergabe der städtischen Finanzmittel nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Die vorliegenden Anträge werden inhaltlich diskutiert und beraten und bewilligt oder abgelehnt. Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Stadtverwaltung, Abteilung Soziales und Jugend.
Amt/Fachbereich
Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend