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Anmeldung/Abrechnung von Anschaffung für die Jugendarbeit
Anmeldung/Abrechnung Materialanschaffungen für die Jugendarbeit
Leistungsbeschreibung
Jugendarbeit kann Sie als jungen Menschen unterstützen, sich gut zu entwickeln und Ihre Interessen zu entdecken.
Sie können in der Jugendarbeit:
- Ihre Persönlichkeit entwickeln und stärken
- lernen, eigenverantwortlich zu handeln
- motiviert werden, sich gesellschaftlich und sozial zu engagieren
Bei der Jugendarbeit können Sie je nach Angebot:
- Kurse zu allgemeinen, politischen, sozialen, gesundheitlichen, kulturellen, naturkundlichen und technischen Themen besuchen
- Sport treiben
- spielen und Gleichaltrige treffen
- sich mit Themen aus der Arbeitswelt, Schule oder Familie beschäftigen
- andere Kulturen kennenlernen
- sich erholen
- sich beraten lassen
Jugendarbeit kann zum Beispiel stattfinden:
- in offenen Jugendtreffs oder -zentren
- auf Ferienreisen
- bei politischer Bildung
- beim Sport
- bei Medien- oder Kulturprojekten
- Alle Angebote sind freiwillig und in der Regel für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich.
Anmeldung/Abrechnung von Anschaffung für die Jugendarbeit nach den Richtlininen zur Förderung der Jugendarbeit in der Stadt Georgsmarienhütte
Gefördert werden Wandern, Fahrten, Lager im In- und Ausland, Wochenendfreizeiten im In- und Ausland, Internationale Begegnungen im In- und Ausland, Lehrgänge zur außerschulischen Jugendbildung, Einrichtungsgegenstände, technische Geräte und Material für die Jugendarbeit, Projekte. Die jugendpflegerischen Maßnahmen sind von qualifizierten Gruppenleitern und Gruppenleiterinnen durchzuführen. Eine angemessene Eigenleistung des Vereins muss erbracht werden. Die Zuschüsse dienen dazu, den Eigenanteil der Teilnehmer/innen gering zu halten. Um die ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Jugend in der Stadt zu unterstützen gewährt die Stadt Georgsmarienhütte den Mitgliedsorganisationen des Stadtjugendrings Georgsmarienhütte als Aufwandsentschädigung für die geleistete Arbeit jährlich einen Betrag von 3,00 € für jedes eingetragene Mitglied bis zum Alter von 26 Jahren.
Der Arbeitskreis "Finanzausschuss" des Stadtjugendrings entscheidet über die Vergabe der städtischen Finanzmittel nach den Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Die vorliegenden Anträge werden inhaltlich diskutiert und beraten und bewilligt oder abgelehnt. Die weitere Bearbeitung erfolgt über die Stadtverwaltung, Abteilung Soziales und Jugend.
Verfahrensablauf
Bei Fragen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt.
- Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Sie sind nicht älter als 27 Jahre.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Welche Gebühren fallen an?
Es entstehen keine Kosten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Amt/Fachbereich
Fachbereich III, Abteilung für Soziales und Jugend